Lastschrift

In der Mitgliederversammlung am 19.03.2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- bestehende Einzugsermächtigung werden in SEPA-Basis-Lastschriftmandate umgedeutet.
- Festlegung der Mandatsreferenz: hier fortlaufende Nummer, diese wurde jedem Mitglied mit der Einladung zur MV 2014 postalisch mitgeteilt.


In der Mitgliederversammlung am 26.03.2015 wurden folgende Beschlüsse zur Beitragshöhe gefasst:

Neue Festsetzung der Mitgliedsbeiträge ab 2016
A Familie mit Kinder 35.-€
B Ehepaare 30.-€
C Einzelmitglieder 20.-€
E Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre 10.-€
F Juristische Personen 50.-€

Mitteilung der Gläubiger ID des Vereines: DE 14 ZZZ 0000 1125 402
Als Fälligkeitstermin ab 2015 festgelegt wurde jeweils der 28.02. des laufenden Jahres; 2014 erfolgt der Einzug noch nach altem Lastschriftverfahren.
Als Vorlaufzeit für die Vorabankündigung zur Lastschrift wurde festgelegt, dass eine Verkürzung auf einen Tag möglich ist und die Information auf elektronischem Wege (Homepage) zugehen kann. (Umsetzung der Beschlüsse der MV 2013).