Satzung

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Partnerschafts-Komitee Passy-Pfullingen e.V.“
und hat seinen Sitz in Pfullingen.
Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart unter der Nr. 350636 eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Vereinszweck

  1. Der Verein dient der Völkerverständigung, besonders der deutsch-französischen Freundschaft, durch Förderung der bestehenden Städtepartnerschaft zwischen Passy in Frankreich und Pfullingen in Deutschland.
  2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung von Begegnungen zwischen den Bürgern der beiden Kommunen, den Mitgliedern von Vereinen, den Schulen und den Kirchen.
  3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung von Begegnungen zwischen den Bürgern der beiden Kommunen, den Mitgliedern von Vereinen, den Schulen und den Kirchen.
  4. Er ist also selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist gemeinnützig im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordung.
  5. Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins für ihre Mitgliedschaft keinerlei Entschädigung.
    Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
    Die Vereinsämter sind Ehrenämter.

Hier können Sie die vollständige Satzung des Partnerschaftskomitees Passy-Pfullingen als PDF herunterladen: PK-Satzung.pdf